Wildunfall, da zahlt die Teilkasko

Ein Wildunfall gilt nur dann versicherungstechnisch als “Wildunfall” wenn die Kollision eines Kraftfahrzeuges mit einem Stück Haarwild erfolgte.
Wie man Haarwild definiert, ist im Bundesjagdgesetz $2, Abs. 1, Punkt 1 niedergeschrieben. Dort werden folgende Arten genannt:
Wisent, Elchwild, Rotwild, Damwild, Sikawild, Rehwild, Gamswild, Steinwild, Muffelwild, Schwarzwild, Feldhase*, Schneehase, Wildkaninchen, Murmeltier, Wildkatze, Luchs, Fuchs, Steinmarder, Baummarder, Iltis, Hermelin, Mauswiesel, Dachs, Fischotter und Seehund.
Unfälle mit Haustieren jedoch, also wie Hund, Katze, Hauskaninchen*, Schwein und Rind sind keine Wildunfälle!
*Vermutlich muss eine genaue Unterscheidung zwischen Hauskaninchen und Feldhase nach plattmachen des selbigen von einem veterinärmediznisch anerkannten Sachverständigen geklärt werden. Wichtig scheint, dass es sich unbedingt um einen s.g. “Zweiohrhasen” handeln sollte, weil Unfälle mit dem “Keinohrhasen” sicher nicht abgedeckt sind.

Die Versicherung kommt aber auch für Schäden auf, die dadurch entstehen, daß man einem Stück Wild (”Wilwechsel” ist hier das Stichwort ! kein “rumstehendes Wild auf der Straße” Ganz doll wichtig !!! ) ausweicht und im Graben landet. Dafür benötigt man in aller Regel aber Zeugen, die das bekunden müssen.
Am 14. Juli 2008 um 21:01 Uhr
Wenn ich das so lese, frage ich mich, ob das auch für Wildunfälle gilt, bei denen das geschädigte Tier, dem ähnelt, welches ich letztens entdeckte und der Gattung Eidechse zugeordnet habe? Was sagt der Fachmann?
Ich weiß. der Schaden am Fahrzeug wäre erheblich und der Unfallfahrer könnte froh, wenn er den Aufprall überhaupt überleben würde, aber für die Hinterbliebenen ist dieser Tatbestand schon sehr wichtig. Die müssen sich dann ja schließlich um die Bestattung, die Grabrede und dessen Schmuck kümmern
Wer hat denn noch den Kopf frei, sich kundig zu machen, ob diese Eidechsen auch unter die Kategorie Haarwild fallen!?
Am 14. Juli 2008 um 22:40 Uhr
Nun: im §39 Abs. 3 (Ergänzungssatz III - frei nach Thuya) im UstID wurde m.E. ein erster Lösungsversuch gemacht, da wohl Zusammenstöße mit dem recht häufigen Auftreten dieser mysteriösen Gattung nachgewiesen werden konnte. Leider wurde der Gesetztestext in der “jederman zugänglichen Literatur” wieder geschwärzt.
Bahnbrechnend war aber z.b. auch die Reifenfirma “Wheels against Mr. & Mrs. Cake” mit dem 1978/79 aufgelegtem Sondermodell “Shit happens”. Erstmalig konnte so im Feldversuch nachgewiesen werden, dass die Auswirkungen von Unfällen beim überfahren von verharrendem Getier von der Reifensorte abhängig ist.
Daraufhin erwirkte der DGBD Ost in Zusammenarbeit mit der, und das wird oft vergessen, damaligen LPG Köchin “Gerdlinde Sowtschenko” vor dem Landesgericht Hamm ein Urteil, welches die Kfz Versicherer nötigte, eben diese art Getier als Haarwild anzuerkennen, wenn die - so heisst es: “nach Witterung und Gefahr beste Reifenwahl getroffen wurde”.
Für den Laien eröffnet sich hier ein Dickicht im §-Dschungel und ich gebe Ihnen vollkommen recht, dass Endverbraucher wohl nicht den Kopf frei haben, wenn der Ernstfall eintritt.
Ich persönlich rate meinen Mandanten immer dazu, vor dem mutwilligen überfahren doch besser anzuhalten, um mit der Eidechse wenigstens zu reden. Einleitungsgespräche wie: “Nun komm schon, wir geben Dir Asyl” oder aber “ach herrje, ich kenn Dich doch…” sind angebrachter, als stumpfe Ausschreie in Fäkalsprache…